Fachgebiet Pädagogik

News aus der Pädagogik

Information zum Verfahren bezüglich nicht verpflichtender Studien- und Prüfungsleistungen (Zusatzleistungen)

Grundsätzlich ist es sowohl im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang als auch im Bachelor- und Masterstudiengang Integrative Sozialwissenschaft möglich nicht verpflichtende Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

  • Hierzu ist es erforderlich, dass der Studierende vor Erbringung der gewünschten Leistung einen Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses stellt.
  • Der Fachprüfer auf dem Antrag zur Zulassung zur Zusatzleistung bzw. in geeigneter Weise sein Einverständnis über die Teilnahme erklärt
  • Nach Erbringung der Zusatzleistung hat der Studierende die Möglichkeit in einem gesonderten Antrag die Ausweisung der Leistung im Zeugnis zu beantragen.

Der Prüfungsausschuss bittet die Studierenden um die Beachtung der o.g. Regularien, da insbesondere Anträge, die nach Leistungserbringung eingereicht werden, nicht mehr entgegen genommen werden können!

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